Regnitzlosau ist eine Gemeinde im oberfränkischen Landkreis Hof
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Hof
Einwohner
2252 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95194
Vorwahlen
09294, 09283
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Förtschenbach, Haag, Henriettenlust, Hohenschwesendorf, Hohenvierschau, Klötzlamhle, Mittelhammer, Mhlberg, Nentschau, Neumhle, OsseckaWald, Schwesendorf, Trogenau, Unterhammer, Vierschau, Weinzlitz, Wieden, Zech, Ziegelhtte, Förtschenbach, Haag, Henriettenlust, Hohenschwesendorf, Hohenvierschau, Klötzlamühle, Mittelhammer, Mühlberg, Nentschau, Neumühle, OsseckaWald, Schwesendorf, Trogenau, Unterhammer, Vierschau, Weinzlitz, Wieden, Zech, Ziegelhütte
Adressen:
1. Gemeinde Regnitzlosau
Hauptstraße 1
95194 Regnitzlosau
2. Ordnungsamt Landkreis Hof
Ludwigstraße 24
95028 Hof
3. Bürgeramt Stadt Hof
Friedrichstraße 29
95028 Hof
Gemeinde Regnitzlosau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.