Rehau ist eine Stadt im oberfränkischen Landkreis Hof in Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Hof
Einwohner
9324 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95111
Vorwahlen
09283, 09294
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dobeneck, Eulenhammer, Faßmannsreuth, Fohrenreuth, Hirschberg, Hohehäuser, Ludwigsbrunn, Pilgramsreuth, Rehau, Röllmhle, Rosenbhl, Sigmundsgrn, Timpermhle, Wstenbrunn, Dobeneck, Eulenhammer, Faßmannsreuth, Fohrenreuth, Hirschberg, Hohehäuser, Ludwigsbrunn, Pilgramsreuth, Röllmühle, Rosenbühl, Sigmundsgrün, Timpermühle, Wüstenbrunn
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rehau
Markt 1
95111 Rehau
2. Finanzamt Hof
Königstraße 19
95028 Hof
3. Landratsamt Hof
Ludwigstraße 14
95028 Hof
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Rehau hat vorbereitende Untersuchungen für die Sanierungsgebiete in der Innenstadt eingeleitet, die bis 2025 umgesetzt werden sollen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Neuausweisung des Bereichs Fichtig-Mühlberg als Sanierungsgebiet VI.
Im Bereich Fichtig Süd wurde ein neues Wohnbaugebiet mit 33 Bauplätzen und drei Grundstücken für den GEWOG-Bestand erschlossen. Der Bebauungsplan wurde Anfang 2021 aufgestellt, und die Erschließungsmaßnahmen sollten bis Mitte 2023 fertiggestellt werden.
Zusätzlich gibt es Änderungen in bestehenden Bebauungsplänen, wie z.B. die 45. Änderung für Sonderbauflächen Freiflächen PV, die am 08.07.2023 wirksam wurde.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.