Rehburg-Loccum ist eine Stadt in Niedersachsen im Südosten des Landkreises Nienburg/Weser und mit gut 10.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt des Landkreises
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Nienburg/Weser
Einwohner
10.107 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31547
Vorwahlen
05037, 05766
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Rehburg-Loccum, Am Markt 1, 31547 Rehburg-Loccum
2. Landkreis Nienburg, Am Kirchhof 1, 31582 Nienburg (Weser)
3. Wasserverband Mittlere Weser, Am Schützenplatz 1, 31535 Neustadt am Rübenberge
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Rehburg-Loccum gibt es derzeit Diskussionen um den Standort für das neue Feuerwehrgerätehaus in Loccum. Zwei Grundstücke sind dafür in Frage gekommen, und es gibt Uneinigkeiten zwischen dem Ortsrat und der Verwaltung über den optimalen Standort.
Zudem sind die bestehenden Bebauungspläne der Stadt Rehburg-Loccum online verfügbar und enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung, aber es wird darauf hingewiesen, dass die Auflistung der Bebauungspläne nicht vollständig sein könnte.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.