Rehden ist eine Gemeinde und der Sitz der Samtgemeinde Rehden im Landkreis Diepholz in Niedersachsen (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Einwohner
2352 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49453
Vorwahl
05446
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bollhorst, Dieckmann, Ehrling, Fladder, Heidmoor, Lohaus, Mackenstedt, Siebenhäuser, Wähaus, Wetscherbruch, Wetscherfeld, WetscherFladder, Wetscherwiesen, Bollhorst, Dieckmann, Ehrling, Fladder, Heidmoor, Lohaus, Mackenstedt, Siebenhäuser, Wähaus, Wetscherbruch, Wetscherfeld, WetscherFladder, Wetscherwiesen
Adressen:
1. Gemeinde Rehden
Am Markt 1
49453 Rehden
2. Landkreis Diepholz
Am Schüttenhof 1
49356 Diepholz
3. Stadtverwaltung Diepholz
Markt 1
49356 Diepholz
Gemeinde Rehden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.