Rehden ist eine Gemeinde und der Sitz der Samtgemeinde Rehden im Landkreis Diepholz in Niedersachsen (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Einwohner
2352 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49453
Vorwahl
05446
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bollhorst, Dieckmann, Ehrling, Fladder, Heidmoor, Lohaus, Mackenstedt, Siebenhäuser, Wähaus, Wetscherbruch, Wetscherfeld, WetscherFladder, Wetscherwiesen, Bollhorst, Dieckmann, Ehrling, Fladder, Heidmoor, Lohaus, Mackenstedt, Siebenhäuser, Wähaus, Wetscherbruch, Wetscherfeld, WetscherFladder, Wetscherwiesen
Adressen:
1. Gemeinde Rehden
Am Markt 1
49453 Rehden
2. Landkreis Diepholz
Am Schüttenhof 1
49356 Diepholz
3. Stadtverwaltung Diepholz
Markt 1
49356 Diepholz
Gemeinde Rehden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.