Rehlingen ist eine Gemeinde im Landkreis Lüneburg in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
745 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21385
Vorwahl
04132
Adresse der Gemeinde
Ortsteile
Bockum, Höfen, Lohhof, Neuherberg, Rutzenhof, Bockum, Höfen, Lohhof, Neuherberg, Rutzenhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rehlingen-Siersburg
Saarstraße 1
66780 Rehlingen-Siersburg
2. Einwohnermeldeamt Rehlingen-Siersburg
Saarstraße 1
66780 Rehlingen-Siersburg
3. Ordnungsamt Rehlingen-Siersburg
Saarstraße 1
66780 Rehlingen-Siersburg
Gemeinde Rehlingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Rehlingen hat den Bebauungsplan Nr. 10 „Feuerwehrhaus Rehlingen“ beschlossen, um den Bau eines neuen Feuerwehrhauses zu ermöglichen, das 2025 beginnen soll und etwa 3,3 Millionen Euro kosten wird.
Zudem wurde der Bebauungsplan „Bürger-Solarpark Rehlingen“ gebilligt, der die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 4,5 MW auf einer Fläche von ca. 4,8 ha vorsieht. Diese Planung wurde vom 18.11.2024 bis 20.12.2024 öffentlich ausgelegt.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.