Rehlingen ist eine Gemeinde im Landkreis Lüneburg in Niedersachsen.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
745 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
21385                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
04132                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Bockum, Höfen, Lohhof, Neuherberg, Rutzenhof, Bockum, Höfen, Lohhof, Neuherberg, Rutzenhof                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Rehlingen-Siersburg  
   Saarstraße 1  
   66780 Rehlingen-Siersburg  
2. Einwohnermeldeamt Rehlingen-Siersburg  
   Saarstraße 1  
   66780 Rehlingen-Siersburg  
3. Ordnungsamt Rehlingen-Siersburg  
   Saarstraße 1  
   66780 Rehlingen-Siersburg  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Rehlingen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Der Gemeinderat von Rehlingen hat den Bebauungsplan Nr. 10 „Feuerwehrhaus Rehlingen“ beschlossen, um den Bau eines neuen Feuerwehrhauses zu ermöglichen, das 2025 beginnen soll und etwa 3,3 Millionen Euro kosten wird.
Zudem wurde der Bebauungsplan „Bürger-Solarpark Rehlingen“ gebilligt, der die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 4,5 MW auf einer Fläche von ca. 4,8 ha vorsieht. Diese Planung wurde vom 18.11.2024 bis 20.12.2024 öffentlich ausgelegt.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
 
                         
                        
                            Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
                            
                                Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.