Rehna ist eine Kleinstadt im Landkreis Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Nordwestmecklenburg
Einwohner
3598 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
19217
Vorwahl
038872
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Rehna
Am Markt 1
19217 Rehna
2. Landkreis Nordwestmecklenburg
Am Markt 1
23966 Wismar
3. Einwohnermeldeamt Rehna
Am Markt 1
19217 Rehna
Gemeinde Rehna – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 17:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Rehna arbeitet an der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, um dem steigenden Bedarf an Wohnraum zu begegnen. Es wird eine verbindliche Bauleitplanung durch die Darstellung von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan vorbereitet. Der südliche Ortsrand soll durch die Arrondierung des Siedlungsrandes und die Schaffung eines Wohnquartiers am Forstweg entwickelt werden. Eine Herauslösung von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet Radegasttal wurde bereits genehmigt, um effiziente Erschließung und geringeren Flächenverbrauch zu ermöglichen. Zudem wird die Darstellung des Flächennutzungsplanes an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst, indem ein Wald gemäß Landeswaldgesetz M-V korrekt dargestellt wird.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.