Sie ist Verwaltungssitz des gleichnamigen Amtes, dem neben Rehna zehn weitere Gemeinden angehören
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis
Nordwestmecklenburg
Einwohner
3598 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
19217
Vorwahl
038872
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Rehna
Am Markt 1
19217 Rehna
2. Landkreis Nordwestmecklenburg
Am Markt 1
23966 Wismar
3. Einwohnermeldeamt Rehna
Am Markt 1
19217 Rehna
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 17:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Rehna arbeitet an der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, um dem steigenden Bedarf an Wohnraum zu begegnen. Es wird eine verbindliche Bauleitplanung durch die Darstellung von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan vorbereitet. Der südliche Ortsrand soll durch die Arrondierung des Siedlungsrandes und die Schaffung eines Wohnquartiers am Forstweg entwickelt werden. Eine Herauslösung von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet Radegasttal wurde bereits genehmigt, um effiziente Erschließung und geringeren Flächenverbrauch zu ermöglichen. Zudem wird die Darstellung des Flächennutzungsplanes an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst, indem ein Wald gemäß Landeswaldgesetz M-V korrekt dargestellt wird.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.