Rehna ist eine Kleinstadt im Landkreis Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Nordwestmecklenburg
Einwohner
3598 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
19217
Vorwahl
038872
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Rehna
Am Markt 1
19217 Rehna
2. Landkreis Nordwestmecklenburg
Am Markt 1
23966 Wismar
3. Einwohnermeldeamt Rehna
Am Markt 1
19217 Rehna
Gemeinde Rehna – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 17:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Rehna arbeitet an der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, um dem steigenden Bedarf an Wohnraum zu begegnen. Es wird eine verbindliche Bauleitplanung durch die Darstellung von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan vorbereitet. Der südliche Ortsrand soll durch die Arrondierung des Siedlungsrandes und die Schaffung eines Wohnquartiers am Forstweg entwickelt werden. Eine Herauslösung von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet Radegasttal wurde bereits genehmigt, um effiziente Erschließung und geringeren Flächenverbrauch zu ermöglichen. Zudem wird die Darstellung des Flächennutzungsplanes an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst, indem ein Wald gemäß Landeswaldgesetz M-V korrekt dargestellt wird.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.