Rehna ist eine Kleinstadt im Landkreis Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Nordwestmecklenburg
Einwohner
3598 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
19217
Vorwahl
038872
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Rehna
Am Markt 1
19217 Rehna
2. Landkreis Nordwestmecklenburg
Am Markt 1
23966 Wismar
3. Einwohnermeldeamt Rehna
Am Markt 1
19217 Rehna
Gemeinde Rehna – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 17:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Rehna arbeitet an der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, um dem steigenden Bedarf an Wohnraum zu begegnen. Es wird eine verbindliche Bauleitplanung durch die Darstellung von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan vorbereitet. Der südliche Ortsrand soll durch die Arrondierung des Siedlungsrandes und die Schaffung eines Wohnquartiers am Forstweg entwickelt werden. Eine Herauslösung von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet Radegasttal wurde bereits genehmigt, um effiziente Erschließung und geringeren Flächenverbrauch zu ermöglichen. Zudem wird die Darstellung des Flächennutzungsplanes an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst, indem ein Wald gemäß Landeswaldgesetz M-V korrekt dargestellt wird.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.