Reichenbach ist eine Gemeinde im Saale-Holzland-Kreis und Teil der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf.
Bundesland
Landkreis
Saale-Holzland-Kreis
Einwohner
896 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
07629
Vorwahl
036601
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Aichhöfle, Bäuerleshof, Birkhof, Böppeleshof, Bhlhof, Burghausen, Dangelhof, Dieberg, Feldhöfle, Forsting, Gairen, Gaisalpe, Gern, GroßeSteine, Haldenhof, Hasenhof, Heimhof, Hochgart, Holzheim, Holzseige, Ilgenhof, Jägerhöhe, Kaltenbach, Kienleiten, Kratzerhof, Lauxenhof, Linden, Martinsberg, Messenhalden, Ramsberg, Schattenhof, Schillingshof, Schönberg, Spechtshof, Stappenhof, Staudenhof, Striethof, Strietmhle, Täscherhof, Tiefenbach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Reichenbach im Vogtland, Markt 1, 08468 Reichenbach im Vogtland
2. Landratsamt Vogtlandkreis, Bahnhofstraße 2, 08523 Plauen
3. Einwohnermeldeamt Reichenbach im Vogtland, Markt 1, 08468 Reichenbach im Vogtland
Gemeinde Reichenbach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Reichenbach an der Fils hat am 25.10.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans und örtlicher Bauvorschriften für das Gebiet "Filsstraße Ost" gefasst, mit dem Ziel einer städtebaulich geordneten Gewerbeentwicklung und der Ausweisung von kleinteiligen Gewerbebauplätzen sowie einer Fläche für einen neuen gemeinsamen Bauhof.
Eine Veränderungssperre für das Gebiet "Christophstraße / Stuttgarter Straße – Abschnitt Ost" wurde am 23.05.2023 um ein Jahr verlängert.
Zusätzlich wurde am 27.09.2022 der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans "Schul- und Sportcampus am Lützelbach" gefasst, um die städtebauliche Weiterentwicklung des Bereichs für Bildungseinrichtungen, sportliche und kulturelle Zwecke zu sichern.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.