Reichenbach ist eine Gemeinde im Saale-Holzland-Kreis und Teil der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Saale-Holzland-Kreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
896 (31. Dez. 2017)                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
07629                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
036601                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Aichhöfle, Bäuerleshof, Birkhof, Böppeleshof, Bhlhof, Burghausen, Dangelhof, Dieberg, Feldhöfle, Forsting, Gairen, Gaisalpe, Gern, GroßeSteine, Haldenhof, Hasenhof, Heimhof, Hochgart, Holzheim, Holzseige, Ilgenhof, Jägerhöhe, Kaltenbach, Kienleiten, Kratzerhof, Lauxenhof, Linden, Martinsberg, Messenhalden, Ramsberg, Schattenhof, Schillingshof, Schönberg, Spechtshof, Stappenhof, Staudenhof, Striethof, Strietmhle, Täscherhof, Tiefenbach                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Reichenbach im Vogtland, Markt 1, 08468 Reichenbach im Vogtland
2. Landratsamt Vogtlandkreis, Bahnhofstraße 2, 08523 Plauen
3. Einwohnermeldeamt Reichenbach im Vogtland, Markt 1, 08468 Reichenbach im Vogtland
                        
                        
                            
                                Gemeinde Reichenbach – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Der Gemeinderat von Reichenbach an der Fils hat am 25.10.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans und örtlicher Bauvorschriften für das Gebiet "Filsstraße Ost" gefasst, mit dem Ziel einer städtebaulich geordneten Gewerbeentwicklung und der Ausweisung von kleinteiligen Gewerbebauplätzen sowie einer Fläche für einen neuen gemeinsamen Bauhof.
Eine Veränderungssperre für das Gebiet "Christophstraße / Stuttgarter Straße – Abschnitt Ost" wurde am 23.05.2023 um ein Jahr verlängert.
Zusätzlich wurde am 27.09.2022 der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans "Schul- und Sportcampus am Lützelbach" gefasst, um die städtebauliche Weiterentwicklung des Bereichs für Bildungseinrichtungen, sportliche und kulturelle Zwecke zu sichern.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
                            
                                Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
 
                         
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.