Reichenbach ist eine Gemeinde im Saale-Holzland-Kreis und Teil der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf.
Bundesland
Landkreis
Saale-Holzland-Kreis
Einwohner
896 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
07629
Vorwahl
036601
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Aichhöfle, Bäuerleshof, Birkhof, Böppeleshof, Bhlhof, Burghausen, Dangelhof, Dieberg, Feldhöfle, Forsting, Gairen, Gaisalpe, Gern, GroßeSteine, Haldenhof, Hasenhof, Heimhof, Hochgart, Holzheim, Holzseige, Ilgenhof, Jägerhöhe, Kaltenbach, Kienleiten, Kratzerhof, Lauxenhof, Linden, Martinsberg, Messenhalden, Ramsberg, Schattenhof, Schillingshof, Schönberg, Spechtshof, Stappenhof, Staudenhof, Striethof, Strietmhle, Täscherhof, Tiefenbach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Reichenbach im Vogtland, Markt 1, 08468 Reichenbach im Vogtland
2. Landratsamt Vogtlandkreis, Bahnhofstraße 2, 08523 Plauen
3. Einwohnermeldeamt Reichenbach im Vogtland, Markt 1, 08468 Reichenbach im Vogtland
Gemeinde Reichenbach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Reichenbach an der Fils hat am 25.10.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans und örtlicher Bauvorschriften für das Gebiet "Filsstraße Ost" gefasst, mit dem Ziel einer städtebaulich geordneten Gewerbeentwicklung und der Ausweisung von kleinteiligen Gewerbebauplätzen sowie einer Fläche für einen neuen gemeinsamen Bauhof.
Eine Veränderungssperre für das Gebiet "Christophstraße / Stuttgarter Straße – Abschnitt Ost" wurde am 23.05.2023 um ein Jahr verlängert.
Zusätzlich wurde am 27.09.2022 der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans "Schul- und Sportcampus am Lützelbach" gefasst, um die städtebauliche Weiterentwicklung des Bereichs für Bildungseinrichtungen, sportliche und kulturelle Zwecke zu sichern.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.