Sie ist Teil des Amtes Scharmützelsee
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Oder-Spree                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1266 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
15526                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
033631                                
                                
                                    Adresse der Amtsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindebüro Reichenwalde  
   Hauptstraße 1  
   15537 Reichenwalde  
2. Ordnungsamt Landkreis Oder-Spree  
   Am Schloßplatz 1  
   15517 Fürstenwalde  
3. Bürgeramt Stadt Fürstenwalde  
   Am Markt 1  
   15517 Fürstenwalde  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Reichenwalde – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
 
                         
                        
                            Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
                            
                                Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.