Reichertsheim ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Reichertsheim.
                    
                        
                                
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Oberbayern                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1643 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
84437                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
08073 (Reichertsheim), 08072 (Ramsau)                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Albanstett, Allram, Anzenberg, Bergham, Blmstatt, Brandstett, Danzern, Erlach, Etz, Frst, Gewaig, Graben, Grund, Heberding, Hermannsöd, Hingerszell, Hodering, Höhenberg, Hub, Irling, Kagen, Knstätt, Manholding, Mitterberg, Oberbichl, Oedgassen, Pfaffenberg, Pfeilstett, Reithof, Reitmair, Riedbach, Sachsenstätt, Salmannsbichl, Saueröd, Schachen, Sonnen, Steinbach, Stocket, Stöckl, Thambach                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Reichertsheim, Hauptstraße 1, 83562 Reichertsheim  
2. Finanzamt Rosenheim, Heiliggeiststraße 1, 83022 Rosenheim  
3. Landratsamt Rosenheim, Brixstraße 1, 83022 Rosenheim  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Reichertsheim – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 
- Dienstag: 
- Mittwoch: 
- Donnerstag: 
- Freitag: 
- Samstag: 
- Sonntag: 
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
                            
                                Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
 
                         
                        
                            Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
                            
                                Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf