Reichertshofen ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm und bildet mit der Gemeinde Pörnbach die Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
8370 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85084
Vorwahl
08453
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Brastelhof, Christhäuser, Freinhausen, Gotteshofen, Kocherhof, Maisenhäuser, Schafhäuser, Starkertshofen, Steinerskirchen, Wolnhofen, Brastelhof, Christhäuser, Freinhausen, Gotteshofen, Kocherhof, Maisenhäuser, Schafhäuser, Starkertshofen, Steinerskirchen, Wolnhofen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Reichertshofen, Hauptstraße 1, 85084 Reichertshofen
2. Finanzamt Ingolstadt, Schillerstraße 2, 85049 Ingolstadt
3. Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm, Hauptplatz 1, 85276 Pfaffenhofen a.d. Ilm
Gemeinde Reichertshofen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.