Reichshof ist eine Gemeinde im Oberbergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Oberbergischer Kreis
Einwohner
18.454 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51580
Vorwahlen
02296, 02297, 02265, 02261
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Reichshof
Hauptstraße 1
51580 Reichshof
2. Bürgerbüro Reichshof
Hauptstraße 1
51580 Reichshof
3. Ordnungsamt Reichshof
Hauptstraße 1
51580 Reichshof
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan in Reichshof wird durch den Gemeinderat oder den Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss aufgestellt, sobald dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Hier sind die aktuellen Aspekte:
- Der Bebauungsplan regelt die Art der baulichen Nutzung, das Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen, Bauweise, Flächen für den Gemeinbedarf und weitere spezifische Punkte.
- Es gibt eine öffentliche Beteiligung bei der Planung, wobei Entwürfe öffentlich ausgelegt und Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.
- Der Plan wird als Satzung beschlossen und mit der Veröffentlichung an der Bekanntmachungstafel der Gemeinde rechtskräftig.
- Bei der Aufstellung wird besonderes Augenmerk auf Umweltbelange genommen.
- Es gibt auch vorhabenbezogene Bebauungspläne, die in Absprache mit Bauträgern oder Investoren erstellt werden, um Baurecht zu schaffen.
- Im Außenbereich ist das Bauen durch das Baugesetzbuch eingeschränkt, mit Ausnahmen für bereits bebaute Bereiche und land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.