Reilingen ist eine Gemeinde mit etwa 7000 Einwohnern im Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Rhein-Neckar-Kreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
8075 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
68799                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
06205                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Schloßmhle, Wersauerhof, Schloßmühle, Wersauerhof                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Reilingen  
   Hauptstraße 2  
   68799 Reilingen  
2. Ordnungsamt Reilingen  
   Hauptstraße 2  
   68799 Reilingen  
3. Bürgerbüro Reilingen  
   Hauptstraße 2  
   68799 Reilingen  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Reilingen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die Gemeinde Reilingen hat einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften für das Gebiet zwischen Hockenheimer Straße und Graf-Zeppelin-Straße beschlossen. Der Plan umfasst die Abbruch und Neubau der Gebäude Graf-Zeppelin-Straße 18 und 20 sowie den Bau eines zusätzlichen Wohnhauses im rückwärtigen Bereich des Gebäudes Hockenheimer Straße 59. Dies geschieht im Rahmen der Nachverdichtung und Innentwicklung innerhalb der bestehenden Ortslage, um Wohnbaugrundstücke für einkommensschwächere Bevölkerungskreise zu schaffen. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt und enthält Festsetzungen zur Grundflächenzahl und Versiegelung der Flächen.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
                            
                                Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
 
                         
                        
                            Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.