Reilingen ist eine Gemeinde mit etwa 7000 Einwohnern im Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
8075 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68799
Vorwahl
06205
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Schloßmhle, Wersauerhof, Schloßmühle, Wersauerhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Reilingen
Hauptstraße 2
68799 Reilingen
2. Ordnungsamt Reilingen
Hauptstraße 2
68799 Reilingen
3. Bürgerbüro Reilingen
Hauptstraße 2
68799 Reilingen
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Reilingen hat einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften für das Gebiet zwischen Hockenheimer Straße und Graf-Zeppelin-Straße beschlossen. Der Plan umfasst die Abbruch und Neubau der Gebäude Graf-Zeppelin-Straße 18 und 20 sowie den Bau eines zusätzlichen Wohnhauses im rückwärtigen Bereich des Gebäudes Hockenheimer Straße 59. Dies geschieht im Rahmen der Nachverdichtung und Innentwicklung innerhalb der bestehenden Ortslage, um Wohnbaugrundstücke für einkommensschwächere Bevölkerungskreise zu schaffen. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt und enthält Festsetzungen zur Grundflächenzahl und Versiegelung der Flächen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.