Reinhardtsdorf-Schöna ist eine Gemeinde in Sachsen
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1305 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
01814                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
035028                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Reinhardtsdorf-Schöna  
   Hauptstraße 1  
   01824 Reinhardtsdorf-Schöna  
2. Ordnungsamt Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge  
   An den Steinbrüchen 5  
   01814 Bad Schandau  
3. Bürgeramt Stadt Bad Schandau  
   Markt 1  
   01814 Bad Schandau  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
    13:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
    13:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
                            
                                Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
 
                         
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.