Reischach ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Altötting und ein Mitglied der gleichnamigen Verwaltungsgemeinschaft.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2650 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84571
Vorwahl
08670
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Adstetten, Aichberg, Arbing, Augassen, Aushofen, Breitenaich, Buch, Burgharting, Daxöd, Dietersberg, Ecking, Eder, Ehrnsberg, Endlkirchen, Fachenberg, Fuchshub, Gilgöd, Gmeinholzen, Golderberg, Großillenberg, Grub, Guntendobl, Haizing, Harland, Hatzelsberg, Heitzmannsberg, Hitzing, Hölzlwimm, Hoheneck, Indobl, Kienberg, Kirchhaunberg, Kleinillenberg, Lanzenberg, Maierhof, Maschberg, Mittermhl, Moosgrub, Nunend, Oberfriesing
Adressen:
1. Gemeinde Reischach, Hauptstraße 1, 39030 Reischach, Italien
2. Finanzamt Bruneck, Bahnhofstraße 1, 39031 Bruneck, Italien
3. Landesagentur für Umwelt, Viale Dr. Josef Streiter, 3, 39100 Bozen, Italien
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.