Reken ist eine Gemeinde im westlichen Münsterland im Nordwesten von Nordrhein-Westfalen und gehört zum Kreis Borken im Regierungsbezirk Münster
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
15.092 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48734
Vorwahl
02864
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
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Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30
Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
Mittwoch: 08:30 - 12:30
Donnerstag: 08:30 - 12:30
Freitag: 08:30 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Reken hatSeveral Bebauungsplanverfahren im Gange:
- 30. Änderung des Bebauungsplans Nr. 114 für den Bau einer Parkplatzanlage mit ca. 58 Stellplätzen östlich der Coesfelder/Dorstener Straße in Groß Reken, um die Hauptstraße und die Neue Mitte vom Parkdruck zu entlasten.
- 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 für den Bau von ca. 14 öffentlichen Stellplätzen an der Heidener Straße in Groß Reken, ebenfalls zur Entlastung der Hauptstraße.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 320 für die Sanierung der Villa Löchteken und die Errichtung eines Doppelhauses, eines Gebäudes für eine Demenzwohngruppe und weiterer Wohnungen in Bahnhof Reken.
- 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 403 zur Umnutzung einer ehemaligen Pferdeweide in Klein Reken zu Allgemeinem Wohngebiet.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung