Reken ist eine Gemeinde im westlichen Münsterland im Nordwesten von Nordrhein-Westfalen und gehört zum Kreis Borken im Regierungsbezirk Münster
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
15.092 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48734
Vorwahl
02864
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
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Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30
Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
Mittwoch: 08:30 - 12:30
Donnerstag: 08:30 - 12:30
Freitag: 08:30 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Reken hatSeveral Bebauungsplanverfahren im Gange:
- 30. Änderung des Bebauungsplans Nr. 114 für den Bau einer Parkplatzanlage mit ca. 58 Stellplätzen östlich der Coesfelder/Dorstener Straße in Groß Reken, um die Hauptstraße und die Neue Mitte vom Parkdruck zu entlasten.
- 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 für den Bau von ca. 14 öffentlichen Stellplätzen an der Heidener Straße in Groß Reken, ebenfalls zur Entlastung der Hauptstraße.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 320 für die Sanierung der Villa Löchteken und die Errichtung eines Doppelhauses, eines Gebäudes für eine Demenzwohngruppe und weiterer Wohnungen in Bahnhof Reken.
- 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 403 zur Umnutzung einer ehemaligen Pferdeweide in Klein Reken zu Allgemeinem Wohngebiet.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.