Sie liegt unmittelbar an der Landesgrenze zu Hamburg und besteht aus den Ortsteilen Rellingen-Ort, Krupunder und Egenbüttel
Bundesland
Kreis
Einwohner
14.437 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25462
Vorwahl
04101
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Rellingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Rellingen hat den Bebauungsplan 70 (B70) für ein Gewerbegebiet an der Tangstedter Chaussee rechtskräftig beschlossen. Dieses Gebiet soll der Nachfrage der localen Handwerksbetriebe nach Gewerbeflächen entsprechen und ermöglicht den Unternehmen, ihren Standort in Rellingen zu etablieren und zukunftsfähig auszubauen. Die Erschließung des Gebiets erfolgt im Jahr 2025, mit der Errichtung von Hochbauten ab 2026. Nur die Hälfte der Fläche wird zunächst vermarktet, der Rest bleibt vorerst unbebaut.
Zusätzlich plant die Gemeinde die sukzessive Überplanung des Gemeindegebiets durch Bebauungspläne, um einer ausufernden Bauwut entgegen zu treten. Ein Bebauungsplan für das Gebiet Tangstedter Straße / Gärtnerstraße ist geplant.
Es gibt auch Fortschritte im Bereich der Nahversorgung, wie im Bebauungsplan Nr. 68, der ein Nahversorgungszentrum im nördlichen Rand des Ortsteils Krupunder umfasst, einschließlich einer Wohnbebauung und einer Kindertagesstätte.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.