Remscheid ist eine kreisfreie Großstadt im nordrhein-westfälischen Regierungsbezirk Düsseldorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
111.770 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
42853–42859, 42897, 42899
Vorwahlen
02191, 0202
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Remscheid
Kaiserstraße 1
42853 Remscheid
Finanzamt Remscheid
Kaiserstraße 16
42853 Remscheid
Agentur für Arbeit Remscheid
Hauptstraße 1
42853 Remscheid
Gemeinde Remscheid – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 685 für das Outlet Remscheid in Lennep wurde eingeleitet, mit dem Ziel, ein großflächiges Einkaufszentrum mit maximal 18.000 m2 Verkaufsfläche und zusätzlichen Nutzungen zu errichten. Das Projekt soll unmittelbar an die Altstadt von Lennep angrenzen und nachhaltige Aspekte berücksichtigen.
- Der Bebauungsplan Nr. 671 für das Gebiet Am Sieper Park ist weiterhin in der Diskussion, nachdem die CDU im Mai 2021 einen Sachstandsbericht beantragt hatte. Der Plan wurde mehrfach vertagt und es gibt noch keine endgültige Entscheidung.
- Die politischen Beratungen und die Beschlussfassung für die Bebauungspläne erfolgen oft in verschiedenen Ausschüssen und Sitzungen der Stadt Remscheid, wie z.B. im Ausschuss für Bauen, Umwelt, Stadtentwicklung, Klimaschutz und im Rat der Stadt.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.