Die Gemeinde Rennau ist Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Grasleben
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Einwohner
715 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
38368
Vorwahlen
05356, 05365
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
™lper, Ölper
Adressen:
1. Gemeinde Rennau, Hauptstraße 1, 38468 Rennau
2. Ordnungsamt Landkreis Helmstedt, Breite Straße 5, 38350 Helmstedt
3. Bürgeramt Stadt Helmstedt, Breite Straße 5, 38350 Helmstedt
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Rennau geht die Planung für das neue Baugebiet Sandblessen III voran. Der Mischwasserkanal für das Baugebiet wird aktuell im Auftrag des Wasserverbandes Vorsfelde und Umgebung hergestellt. Die Erschließungsarbeiten sollen voraussichtlich bis Ende März dauern. Zunächst hatten Rennauer Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, Baugrundstücke zu kaufen; drei Grundstückskaufverträge wurden bereits beurkundet. Die restlichen Grundstücke werden an Interessenten aus der übrigen Gemeinde Rennau und dem weiteren Samtgemeindegebiet vergeben, bevor sie an Außenstehende angeboten werden.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.