Die Gemeinde Rennau ist Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Grasleben
Bundesland
Landkreis
Einwohner
715 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
38368
Vorwahlen
05356, 05365
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
™lper, Ölper
Adressen:
1. Gemeinde Rennau, Hauptstraße 1, 38468 Rennau
2. Ordnungsamt Landkreis Helmstedt, Breite Straße 5, 38350 Helmstedt
3. Bürgeramt Stadt Helmstedt, Breite Straße 5, 38350 Helmstedt
Gemeinde Rennau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Rennau geht die Planung für das neue Baugebiet Sandblessen III voran. Der Mischwasserkanal für das Baugebiet wird aktuell im Auftrag des Wasserverbandes Vorsfelde und Umgebung hergestellt. Die Erschließungsarbeiten sollen voraussichtlich bis Ende März dauern. Zunächst hatten Rennauer Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, Baugrundstücke zu kaufen; drei Grundstückskaufverträge wurden bereits beurkundet. Die restlichen Grundstücke werden an Interessenten aus der übrigen Gemeinde Rennau und dem weiteren Samtgemeindegebiet vergeben, bevor sie an Außenstehende angeboten werden.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet