Die Gemeinde Rennau ist Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Grasleben
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
715 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
38368                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
05356, 05365                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
™lper, Ölper                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Rennau, Hauptstraße 1, 38468 Rennau  
2. Ordnungsamt Landkreis Helmstedt, Breite Straße 5, 38350 Helmstedt  
3. Bürgeramt Stadt Helmstedt, Breite Straße 5, 38350 Helmstedt  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Rennau – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            In Rennau geht die Planung für das neue Baugebiet Sandblessen III voran. Der Mischwasserkanal für das Baugebiet wird aktuell im Auftrag des Wasserverbandes Vorsfelde und Umgebung hergestellt. Die Erschließungsarbeiten sollen voraussichtlich bis Ende März dauern. Zunächst hatten Rennauer Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, Baugrundstücke zu kaufen; drei Grundstückskaufverträge wurden bereits beurkundet. Die restlichen Grundstücke werden an Interessenten aus der übrigen Gemeinde Rennau und dem weiteren Samtgemeindegebiet vergeben, bevor sie an Außenstehende angeboten werden.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist ein Flächennutzungsplan?
                            
                                Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
 
                         
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.