Rentweinsdorf ist ein Markt im unterfränkischen Landkreis Haßberge und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Ebern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Haßberge
Einwohner
1596 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96184
Vorwahlen
09531, 09536
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Gräfenholz, Hebendorf, Losbergsgereuth, Ottneuses, Sendelbach, Treinfeld, Treinfeldsmhle, Gräfenholz, Hebendorf, Losbergsgereuth, Ottneuses, Sendelbach, Treinfeld, Treinfeldsmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rentweinsdorf
Hauptstraße 1
96126 Rentweinsdorf
2. Finanzamt Bamberg
An den Bachwiesen 1
96052 Bamberg
3. Agentur für Arbeit Bamberg-Forchheim
An den Bachwiesen 1
96052 Bamberg
Gemeinde Rentweinsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 20:00
- Dienstag: 08:00 - 20:00
- Mittwoch: 08:00 - 14:00
- Donnerstag: 08:00 - 20:00
- Freitag: 08:00 - 20:00
- Samstag: 08:00 - 12:00
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.