Rentweinsdorf ist ein Markt im unterfränkischen Landkreis Haßberge und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Ebern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Haßberge
Einwohner
1596 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96184
Vorwahlen
09531, 09536
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Gräfenholz, Hebendorf, Losbergsgereuth, Ottneuses, Sendelbach, Treinfeld, Treinfeldsmhle, Gräfenholz, Hebendorf, Losbergsgereuth, Ottneuses, Sendelbach, Treinfeld, Treinfeldsmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rentweinsdorf
Hauptstraße 1
96126 Rentweinsdorf
2. Finanzamt Bamberg
An den Bachwiesen 1
96052 Bamberg
3. Agentur für Arbeit Bamberg-Forchheim
An den Bachwiesen 1
96052 Bamberg
Gemeinde Rentweinsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 20:00
- Dienstag: 08:00 - 20:00
- Mittwoch: 08:00 - 14:00
- Donnerstag: 08:00 - 20:00
- Freitag: 08:00 - 20:00
- Samstag: 08:00 - 12:00
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.