Retschow ist eine Gemeinde im Landkreis Rostock in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Einwohner
964 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18211
Vorwahlen
038203, 038292
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Retschow
Am Dorfplatz 1
18239 Retschow
2. Landkreis Rostock
Am Sande 2
18273 Güstrow
3. Amtsgericht Güstrow
Am Markt 1
18273 Güstrow
Gemeinde Retschow – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Ein neues Wohngebiet entsteht nahe Bad Doberan im Bereich am Schleiteich in Retschow, mit 19 Grundstücken, die mindestens 550 Quadratmeter groß sein sollen.
Die Gemeinde Retschow plant zudem ein weiteres Wohngebiet an der Doberaner Straße, wo ein alter Bauernhof verschwinden wird.
Es gibt eine öffentliche Beteiligung für den Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Retschow, das Sondergebiet einer Photovoltaik-Freiflächenanlage nordwestlich der Ortslage Stülow betrifft.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.