Retschow ist eine Gemeinde im Landkreis Rostock in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis
Einwohner
964 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18211
Vorwahlen
038203, 038292
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Retschow
Am Dorfplatz 1
18239 Retschow
2. Landkreis Rostock
Am Sande 2
18273 Güstrow
3. Amtsgericht Güstrow
Am Markt 1
18273 Güstrow
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Ein neues Wohngebiet entsteht nahe Bad Doberan im Bereich am Schleiteich in Retschow, mit 19 Grundstücken, die mindestens 550 Quadratmeter groß sein sollen.
Die Gemeinde Retschow plant zudem ein weiteres Wohngebiet an der Doberaner Straße, wo ein alter Bauernhof verschwinden wird.
Es gibt eine öffentliche Beteiligung für den Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Retschow, das Sondergebiet einer Photovoltaik-Freiflächenanlage nordwestlich der Ortslage Stülow betrifft.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.