Rettenberg ist eine Gemeinde im bayerisch-schwäbischen Landkreis Oberallgäu.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Schwaben                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Oberallgäu                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
4521 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
87549                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08327                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Altach, Altsch, Bichel, Binzeler, Bommen, Buchenberg, Engelpolz, Hinterberg, Kalchenbach, Kranzegg, Reichen, Rettenberg, Sterklis, Vorderburg, Wagneritz, Weiher, Altach, Altsch, Bichel, Binzeler, Bommen, Buchenberg, Engelpolz, Hinterberg, Kalchenbach, Kranzegg, Reichen, Sterklis, Vorderburg, Wagneritz, Weiher                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Rettenberg, Hauptstraße 27, 87549 Rettenberg  
2. Ordnungsamt Rettenberg, Hauptstraße 27, 87549 Rettenberg  
3. Finanzamt Kempten, Bismarckstraße 6, 87435 Kempten
                        
                        
                            
                                Gemeinde Rettenberg – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:15
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
                            
                                Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
 
                         
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.