Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Reut

Reut ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Tann.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
1680 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84367
Vorwahl
08572
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Alfrased, Altfalterer, Aschen, Blindenthal, Blml, Edermanning, Geiger, Haghub, Haid, Hammersberg, Hinternberg, Hurnaus, Kronhub, Lehrl, Leiten, Madl, MaieraHof, March, Mooshäusl, Nußbaum, Oberwimm, Pfarrhof, Ranner, Rappl, Schachten, Schöderl, Stalled, Stilk, Straß, Weiermaier, Weiß, Willenbach, Zweckberg, Alfrased, Altfalterer, Aschen, Blindenthal, Blüml, Edermanning, Geiger
Adressen:
1. Stadtverwaltung Reutlingen, Wilhelmstraße 123, 72760 Reutlingen
2. Landratsamt Reutlingen, Wilhelmstraße 7, 72762 Reutlingen
3. Finanzamt Reutlingen, Gustav-Groß-Straße 30, 72760 Reutlingen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) hat sich für eine Änderung des Bebauungsplans im Gebiet Lauwiesen in Ruit ausgesprochen, um das Mischgebiet in ein allgemeines Wohngebiet umzuwandeln. Dies soll innerörtliche Nachverdichtung und die Schaffung von Wohnraum ermöglichen, insbesondere nahe der Stadtbahnhaltestelle. Bestehende Gewerbebetriebe fallen unter Bestandsschutz, während nicht störende Gewerbe und Läden weiterhin zulässig sind. Eine artenschutzrechtliche Vorprüfung wurde durchgeführt, und Ausgleichsmaßnahmen für Brut- und Nistplätze von Vögeln und Fledermäusen sind geplant.

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.