Reut ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Tann.
                    
                        
                                
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Niederbayern                                
                                
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Rottal-Inn                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1680 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
84367                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08572                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Alfrased, Altfalterer, Aschen, Blindenthal, Blml, Edermanning, Geiger, Haghub, Haid, Hammersberg, Hinternberg, Hurnaus, Kronhub, Lehrl, Leiten, Madl, MaieraHof, March, Mooshäusl, Nußbaum, Oberwimm, Pfarrhof, Ranner, Rappl, Schachten, Schöderl, Stalled, Stilk, Straß, Weiermaier, Weiß, Willenbach, Zweckberg, Alfrased, Altfalterer, Aschen, Blindenthal, Blüml, Edermanning, Geiger                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Reutlingen, Wilhelmstraße 123, 72760 Reutlingen  
2. Landratsamt Reutlingen, Wilhelmstraße 7, 72762 Reutlingen  
3. Finanzamt Reutlingen, Gustav-Groß-Straße 30, 72760 Reutlingen  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Reut – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Der Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) hat sich für eine Änderung des Bebauungsplans im Gebiet Lauwiesen in Ruit ausgesprochen, um das Mischgebiet in ein allgemeines Wohngebiet umzuwandeln. Dies soll innerörtliche Nachverdichtung und die Schaffung von Wohnraum ermöglichen, insbesondere nahe der Stadtbahnhaltestelle. Bestehende Gewerbebetriebe fallen unter Bestandsschutz, während nicht störende Gewerbe und Läden weiterhin zulässig sind. Eine artenschutzrechtliche Vorprüfung wurde durchgeführt, und Ausgleichsmaßnahmen für Brut- und Nistplätze von Vögeln und Fledermäusen sind geplant.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
                            
                                Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
 
                         
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.