Reut ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Tann.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
1680 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84367
Vorwahl
08572
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Alfrased, Altfalterer, Aschen, Blindenthal, Blml, Edermanning, Geiger, Haghub, Haid, Hammersberg, Hinternberg, Hurnaus, Kronhub, Lehrl, Leiten, Madl, MaieraHof, March, Mooshäusl, Nußbaum, Oberwimm, Pfarrhof, Ranner, Rappl, Schachten, Schöderl, Stalled, Stilk, Straß, Weiermaier, Weiß, Willenbach, Zweckberg, Alfrased, Altfalterer, Aschen, Blindenthal, Blüml, Edermanning, Geiger
Adressen:
1. Stadtverwaltung Reutlingen, Wilhelmstraße 123, 72760 Reutlingen
2. Landratsamt Reutlingen, Wilhelmstraße 7, 72762 Reutlingen
3. Finanzamt Reutlingen, Gustav-Groß-Straße 30, 72760 Reutlingen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) hat sich für eine Änderung des Bebauungsplans im Gebiet Lauwiesen in Ruit ausgesprochen, um das Mischgebiet in ein allgemeines Wohngebiet umzuwandeln. Dies soll innerörtliche Nachverdichtung und die Schaffung von Wohnraum ermöglichen, insbesondere nahe der Stadtbahnhaltestelle. Bestehende Gewerbebetriebe fallen unter Bestandsschutz, während nicht störende Gewerbe und Läden weiterhin zulässig sind. Eine artenschutzrechtliche Vorprüfung wurde durchgeführt, und Ausgleichsmaßnahmen für Brut- und Nistplätze von Vögeln und Fledermäusen sind geplant.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern