Rheda-Wiedenbrück ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Kreis Gütersloh im Osten des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.
Sie entstand 1970 im Zuge der Kommunalreform durch Zusammenlegung der Städte Rheda und Wiedenbrück und der umliegenden Gemeinden Batenhorst, Lintel, St
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
48.714 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33378
Vorwahl
05242
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Rheda-Wiedenbrück
Rathausstraße 1
33378 Rheda-Wiedenbrück
2. Bürgerbüro Rheda-Wiedenbrück
Rathausstraße 1
33378 Rheda-Wiedenbrück
3. Ordnungsamt Rheda-Wiedenbrück
Rathausstraße 1
33378 Rheda-Wiedenbrück
Gemeinde Rheda-Wiedenbrück – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Mit der Aufhebung der Veränderungssperre hat sich Rheda-Wiedenbrück von einer alten Idee verabschiedet, und eine Genossenschaft kann nun ein Neubauvorhaben für den Raiffeisenmarkt angehen. Zudem gibt es fortlaufende Planungen und faunistische Untersuchungen im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 346 für den Südring in Wiedenbrück, einschließlich Studien zu Vögeln, Fledermäusen und Amphibien.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung