Die Kernstadt mit den Ortsteilen Kleinzerlang und Flecken Zechlin trägt das Prädikat Staatlich anerkannter Erholungsort
Bundesland
Landkreis
Ostprignitz-Ruppin
Einwohner
7871 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
16818 (Basdorf, Braunsberg),, 16831 (Großzerlang, Heinrichsdorf, Kleinzerlang, Linow, Rheinsberg, Schwanow, Zechlinerhütte, Zechow, Zühlen),16835 (Dierberg),16837 (Alt Lutterow, Dorf Zechlin, Flecken Zechlin, Kagar, Luhme, Neu Lutterow, Wallitz)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
033931 (Rheinsberg), 033921 (Kleinzerlang)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rheinsberg
Am Markt 1
16831 Rheinsberg
2. Einwohnermeldeamt Rheinsberg
Am Markt 1
16831 Rheinsberg
3. Ordnungsamt Rheinsberg
Am Markt 1
16831 Rheinsberg
Gemeinde Rheinsberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 13:30 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
- Freitag: 09:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.