Die Kernstadt mit den Ortsteilen Kleinzerlang und Flecken Zechlin trägt das Prädikat Staatlich anerkannter Erholungsort
Bundesland
Landkreis
Ostprignitz-Ruppin
Einwohner
7871 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
16818 (Basdorf, Braunsberg),, 16831 (Großzerlang, Heinrichsdorf, Kleinzerlang, Linow, Rheinsberg, Schwanow, Zechlinerhütte, Zechow, Zühlen),16835 (Dierberg),16837 (Alt Lutterow, Dorf Zechlin, Flecken Zechlin, Kagar, Luhme, Neu Lutterow, Wallitz)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
033931 (Rheinsberg), 033921 (Kleinzerlang)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rheinsberg
Am Markt 1
16831 Rheinsberg
2. Einwohnermeldeamt Rheinsberg
Am Markt 1
16831 Rheinsberg
3. Ordnungsamt Rheinsberg
Am Markt 1
16831 Rheinsberg
Gemeinde Rheinsberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 13:30 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
- Freitag: 09:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.