Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Riedbach

Der Gemeindename entstand bei der Gebietsreform 1978 mit Bezug auf den Bachlauf Riedbach, der das Gemeindegebiet durchzieht
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Haßberge
Einwohner
1716 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97519
Vorwahl
09526
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Eichholz, Eichswiesen, Gtbach, Heuchlingen, Riedbach, Eichholz, Eichswiesen, Gütbach, Heuchlingen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Riedbach
Hauptstraße 1
78136 Riedbach

2. Ordnungsamt Riedbach
Rathausplatz 2
78136 Riedbach

3. Finanzamt Riedbach
Bahnhofstraße 5
78136 Riedbach
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 20:00 Dienstag: 08:00 - 20:00 Mittwoch: 08:00 - 14:00 Donnerstag: 08:00 - 20:00 Freitag: 08:00 - 20:00 Samstag: 08:00 - 12:00 Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?

Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:

  1. Art der baulichen Nutzung
  2. Maß der baulichen Nutzung
  3. Überbaubare Grundstücksflächen
  4. Örtliche Verkehrsflächen

Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:

  • Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
  • Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
  • Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben

Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.