Riedenheim ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Würzburg und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Röttingen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
702 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97283
Vorwahl
09338
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Lenzenbrunn, Oberhausen, Stalldorf, Lenzenbrunn, Oberhausen, Stalldorf
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Riedenheim, Hauptstraße 1, 79379 Riedenheim
2. Ordnungsamt Riedenheim, Rathausplatz 2, 79379 Riedenheim
3. Bürgeramt Riedenheim, Kirchstraße 5, 79379 Riedenheim
Öffnungszeiten
Montag: 07:15 - 16:00
Dienstag: 07:15 - 16:00
Mittwoch: 07:15 - 16:00
Donnerstag: 07:15 - 16:00
Freitag: 07:15 - 13:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.