Rielasingen-Worblingen ist eine Gemeinde im Landkreis Konstanz in Baden-Württemberg südlich von Singen (Hohentwiel), unmittelbar an der Schweizer Grenze.
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
11.995 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78239
Vorwahl
07731
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rielasingen-Worblingen
Hauptstraße 8
78239 Rielasingen-Worblingen
2. Ordnungsamt Rielasingen-Worblingen
Hauptstraße 8
78239 Rielasingen-Worblingen
3. Bürgerbüro Rielasingen-Worblingen
Hauptstraße 8
78239 Rielasingen-Worblingen
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Nördliche Hauptstraße – 5. Änderung“ in Rielasingen-Worblingen trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Februar 2022 in Kraft. Der Plan zielt auf die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum ab und umfasst fünf Gebäude. Es gab Änderungen im Bereich des Gebäudes D, einschließlich Anpassungen der Gebäudehöhe und der oberirdischen Parkmöglichkeiten, da der Bau einer Tiefgarage oder Unterkellerung bautechnisch und wirtschaftlich nicht umsetzbar war.
Zusätzlich wurde die 18. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen im Januar 2022 genehmigt und in Kraft gesetzt, welcher die langfristige Bodennutzung und Infrastruktur-Standorte darstellt.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.