Altratjensdorf, Gosdorf, Koselau, Quaal, Riepsdorf und Thomsdorf liegen im Gemeindegebiet
Bundesland
Kreis
Ostholstein
Einwohner
912 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
23738, 23743
Vorwahlen
04363, 04364, 04366
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Finkenbusch, Kiwitt, Quaal, Triangel, Finkenbusch, Kiwitt, Quaal, Triangel
Adressen:
1. Gemeinde Riepsdorf
Hauptstraße 1
23758 Riepsdorf
2. Amtsverwaltung Fehmarn
Markt 1
23769 Fehmarn
3. Kreisverwaltung Ostholstein
An den Bleichen 1
23701 Eutin
Gemeinde Riepsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.