Rieseby (dänisch: Risby, plattdeutsch: Riesby) ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
2822 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24354
Vorwahlen
04355, 04358
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Basdorf, Boholm, Buchholz, Bchenau, Bstorf, Dingstock, Drengberg, Hörst, Hopfenholz, Hummelweth, Kratt, Krieseby, Kriesebyau, Legeholz, Moorholz, Mrholm, Neuwiese, Norby, Norbyfeld, Norbyheide, Nordberg, Ornumholz, Patermeß, Petriholz, Saxtorf, Schleibrcke, Sönderby, Sönderbyhof, Steckswiese, Stubbe, Stubberholz, Tiergarten, Uhlenholz, Voßkuhl, Zimmert, Basdorf, Boholm, Buchholz, Büchenau, Büstorf
Adressen:
1. Gemeinde Rieseby
Am Markt 1
24354 Rieseby
2. Amtsgericht Eckernförde
Am Schwanenweg 1
24340 Eckernförde
3. Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
An der Geerdtsstraße 1
24768 Rendsburg
Gemeinde Rieseby – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.