Rieste ist eine Gemeinde innerhalb der Samtgemeinde Bersenbrück im Norden des Landkreises Osnabrück in Niedersachsen.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Einwohner
3620 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49597
Vorwahl
05464
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Hadern, Hlsort, Lage,Kloster, Maschort, GroßWittefelderOrt, Hadern, Hülsort, KleinWittefelderort, Maschort
Adressen:
1. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
2. Deutsche Rentenversicherung Bund
Friedrichstraße 120
10117 Berlin
3. Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Hannoversche Allee 60
30135 Hannover
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
Dienstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
Mittwoch: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
Donnerstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.