Rimsting ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3963 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83253
Vorwahl
08051
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aiterbach, Buchberg, Eßbaum, Finsterleiten, Gmein, Grub, Guggenbichl, Hochstätt, Hötzelsberg, Holzen, Kalkgrub, Oberhamberg, Oberhuben, ™d, Sassau, Schafwaschen, Sieglweiher, Stetten, Unterhamberg, Unterhuben, Westernach, Aiterbach, Buchberg, Eßbaum, Finsterleiten, Gmein, Grub, Guggenbichl, Hochstätt, Hötzelsberg, Holzen, Kalkgrub, Oberhamberg, Oberhuben, Öd, Sassau, Schafwaschen, Sieglweiher, Stetten, Unterhamberg
Adressen:
1. Gemeinde Rimsting, Hauptstraße 1, 83253 Rimsting
2. Standesamt Rimsting, Hauptstraße 1, 83253 Rimsting
3. Ordnungsamt Rimsting, Hauptstraße 1, 83253 Rimsting
Gemeinde Rimsting – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.