Rinchnach ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Regen inmitten des Bayerischen Waldes.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Regen
Einwohner
3057 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94269
Vorwahl
09921
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Breitmoos, Danzeröd, Ellerbach, Falkenstein, Gehmannsberg, Großloitzenried, Grub, Herrnmhle, Hönigsgrub, Kandlbach, Kapfham, Kasberg, Klessing, Kohlau, Oberasberg, Ried, Schönanger, Sitzhof, Sölden, Unterasberg, Voggenried, Widdersdorf, Zimmerau, Breitmoos, Danzeröd, Ellerbach, Falkenstein, Gehmannsberg, Großloitzenried, Grub, Herrnmühle, Hönigsgrub, Kandlbach, Kapfham, Kasberg, Klessing, Kohlau, Oberasberg, Ried, Schönanger
Adressen:
1. Gemeinde Rinchnach, Hauptstraße 1, 94568 Rinchnach
2. Landkreis Regen, Bahnhofstraße 1, 94209 Regen
3. Finanzamt Deggendorf, Bahnhofstraße 2, 94469 Deggendorf
Gemeinde Rinchnach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.