Rinchnach ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Regen inmitten des Bayerischen Waldes.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Regen
Einwohner
3057 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94269
Vorwahl
09921
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Breitmoos, Danzeröd, Ellerbach, Falkenstein, Gehmannsberg, Großloitzenried, Grub, Herrnmhle, Hönigsgrub, Kandlbach, Kapfham, Kasberg, Klessing, Kohlau, Oberasberg, Ried, Schönanger, Sitzhof, Sölden, Unterasberg, Voggenried, Widdersdorf, Zimmerau, Breitmoos, Danzeröd, Ellerbach, Falkenstein, Gehmannsberg, Großloitzenried, Grub, Herrnmühle, Hönigsgrub, Kandlbach, Kapfham, Kasberg, Klessing, Kohlau, Oberasberg, Ried, Schönanger
Adressen:
1. Gemeinde Rinchnach, Hauptstraße 1, 94568 Rinchnach
2. Landkreis Regen, Bahnhofstraße 1, 94209 Regen
3. Finanzamt Deggendorf, Bahnhofstraße 2, 94469 Deggendorf
Gemeinde Rinchnach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.