Rinchnach ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Regen inmitten des Bayerischen Waldes.
                    
                        
                                
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Niederbayern                                
                                
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Regen                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
3057 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
94269                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09921                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Breitmoos, Danzeröd, Ellerbach, Falkenstein, Gehmannsberg, Großloitzenried, Grub, Herrnmhle, Hönigsgrub, Kandlbach, Kapfham, Kasberg, Klessing, Kohlau, Oberasberg, Ried, Schönanger, Sitzhof, Sölden, Unterasberg, Voggenried, Widdersdorf, Zimmerau, Breitmoos, Danzeröd, Ellerbach, Falkenstein, Gehmannsberg, Großloitzenried, Grub, Herrnmühle, Hönigsgrub, Kandlbach, Kapfham, Kasberg, Klessing, Kohlau, Oberasberg, Ried, Schönanger                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Rinchnach, Hauptstraße 1, 94568 Rinchnach  
2. Landkreis Regen, Bahnhofstraße 1, 94209 Regen  
3. Finanzamt Deggendorf, Bahnhofstraße 2, 94469 Deggendorf  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Rinchnach – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
 
                         
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
                            
                                Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.