Die Gemeinde Ringe gehört zur Samtgemeinde Emlichheim im Landkreis Grafschaft Bentheim in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Grafschaft Bentheim
Einwohner
2053 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
49824
Vorwahlen
05944, 05943
Adresse der Verbandsverwaltung
Adressen:
1. Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Unter den Eichen 87
12205 Berlin
2. Deutsches Institut für Normung e.V. (DIN)
Am DIN-Platz
10787 Berlin
3. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Invalidenstraße 48
10115 Berlin
Gemeinde Ringe – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In München sind Bebauungspläne für über 950 neue Wohnungen genehmigt worden. Am Otto-Hahn-Ring in Neuperlach sollen rund 725 neue Wohnungen und zwei Kindertagesstätten entstehen, während in der Hirmerei in Allach ein Quartier mit etwa 230 neuen Wohnungen geplant ist. Diese Projekte umfassen auch geförderten und preisgedämpften Wohnungsbau sowie wohnverträgliche Gewerbe und Grünflächen.
In Münster wird der Bebauungsplan Nr. 612 für das Gebiet Weseler Straße / Kolde-Ring umgesetzt, um etwa 550 Wohneinheiten zu schaffen, davon mindestens 30% als öffentlich geförderte Wohnungen.
In Bonn wurde der Bebauungsplan Nr. 6522-3 für den Kaiser-Karl-Ring mit dem Ziel der Schaffung von Wohnungen, Büroflächen und Dienstleistungsflächen beschlossen, wobei mindestens 50% der Geschossflächen für Wohnen vorgesehen sind und ein Anteil für sozialen Wohnungsbau nach dem Bonner Baulandmodell gekoppelt ist.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.