Die Gemeinde Ringe gehört zur Samtgemeinde Emlichheim im Landkreis Grafschaft Bentheim in Niedersachsen
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Grafschaft Bentheim                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
2053 (31. Dez. 2017)                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
49824                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
05944, 05943                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)  
   Unter den Eichen 87  
   12205 Berlin  
2. Deutsches Institut für Normung e.V. (DIN)  
   Am DIN-Platz  
   10787 Berlin  
3. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)  
   Invalidenstraße 48  
   10115 Berlin  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Ringe – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            In München sind Bebauungspläne für über 950 neue Wohnungen genehmigt worden. Am Otto-Hahn-Ring in Neuperlach sollen rund 725 neue Wohnungen und zwei Kindertagesstätten entstehen, während in der Hirmerei in Allach ein Quartier mit etwa 230 neuen Wohnungen geplant ist. Diese Projekte umfassen auch geförderten und preisgedämpften Wohnungsbau sowie wohnverträgliche Gewerbe und Grünflächen.
In Münster wird der Bebauungsplan Nr. 612 für das Gebiet Weseler Straße / Kolde-Ring umgesetzt, um etwa 550 Wohneinheiten zu schaffen, davon mindestens 30% als öffentlich geförderte Wohnungen.
In Bonn wurde der Bebauungsplan Nr. 6522-3 für den Kaiser-Karl-Ring mit dem Ziel der Schaffung von Wohnungen, Büroflächen und Dienstleistungsflächen beschlossen, wobei mindestens 50% der Geschossflächen für Wohnen vorgesehen sind und ein Anteil für sozialen Wohnungsbau nach dem Bonner Baulandmodell gekoppelt ist.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
 
                         
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.