Die Gemeinde Ringe gehört zur Samtgemeinde Emlichheim im Landkreis Grafschaft Bentheim in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Grafschaft Bentheim
Einwohner
2053 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
49824
Vorwahlen
05944, 05943
Adresse der Verbandsverwaltung
Adressen:
1. Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Unter den Eichen 87
12205 Berlin
2. Deutsches Institut für Normung e.V. (DIN)
Am DIN-Platz
10787 Berlin
3. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Invalidenstraße 48
10115 Berlin
Gemeinde Ringe – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In München sind Bebauungspläne für über 950 neue Wohnungen genehmigt worden. Am Otto-Hahn-Ring in Neuperlach sollen rund 725 neue Wohnungen und zwei Kindertagesstätten entstehen, während in der Hirmerei in Allach ein Quartier mit etwa 230 neuen Wohnungen geplant ist. Diese Projekte umfassen auch geförderten und preisgedämpften Wohnungsbau sowie wohnverträgliche Gewerbe und Grünflächen.
In Münster wird der Bebauungsplan Nr. 612 für das Gebiet Weseler Straße / Kolde-Ring umgesetzt, um etwa 550 Wohneinheiten zu schaffen, davon mindestens 30% als öffentlich geförderte Wohnungen.
In Bonn wurde der Bebauungsplan Nr. 6522-3 für den Kaiser-Karl-Ring mit dem Ziel der Schaffung von Wohnungen, Büroflächen und Dienstleistungsflächen beschlossen, wobei mindestens 50% der Geschossflächen für Wohnen vorgesehen sind und ein Anteil für sozialen Wohnungsbau nach dem Bonner Baulandmodell gekoppelt ist.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.