Rinteln ist eine Stadt und selbständige Gemeinde im Weserbergland an der Weser im Landkreis Schaumburg in Niedersachsen. Im Mittelalter umschloss eine Stadtmauer die Stadt, deren Ausbau in der Neuzeit die Stadt zur Festung Rinteln machte
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Schaumburg
Einwohner
25.380 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31737
Vorwahlen
05751, 05152, 05262, 05754
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dankersen, Grafensteinerhöh, Dankersen, Grafensteinerhöh
Adressen:
1. Stadt Rinteln, Markt 1, 31737 Rinteln
2. Landkreis Schaumburg, Am Markt 1, 31655 Stadthagen
3. Agentur für Arbeit Rinteln, Am Bahnhof 1, 31737 Rinteln
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 15:30
Dienstag: 08:30 - 15:30
Mittwoch: 08:30 - 15:30
Donnerstag: 08:30 - 15:30
Freitag: 08:30 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Rinteln wird das Neubaugebiet an der Kurt-Schumacher-Straße vermarktet, wo etwa 10 bis 14 Baugrundstücke für Mehrfamilienhäuser entstehen sollen. Der Preis liegt bei 210 Euro pro voll erschlossenem Quadratmeter. Die Grundstücke werden individuell nach Käuferwünschen vergeben und es ist geplant, bis zu drei Vollgeschosse zu bauen.
Ein weiteres Projekt ist der Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses in der Rintelner Innenstadt durch die IMMAC group, mit 41 Wohnungen, einer Tiefgarage und einer Dialysepraxis, dessen Baubeginn für März 2022 geplant war und die Fertigstellung für Ende 2023 vorgesehen ist.
Kritik gibt es am Neubaugebiet zwischen Wilhelm-Busch-Weg und Wald, dem ehemaligen Gelände der Prince-Rupert-School, wegen der geplanten Fällung von neun großen Bäumen und der dichten Bebauung, die zu artenschutzrechtlichen Bedenken führt. Hier sind 60 Einfamilienhäuser, sieben Doppelhäuser oder Mehrfamilienhäuser und sechs zweigeschossige Wohnblöcke geplant. Die Grünen und der NABU kritisieren den Flächenverbrauch und die Baumfällung ohne Genehmigung.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung