Rochlitz ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Mittelsachsen im Freistaat Sachsen
Bundesland
Sachsen
Landkreis
Mittelsachsen
Einwohner
5622 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09306
Vorwahlen
03737, 034346
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rochlitz
Markt 1
09306 Rochlitz
2. Finanzamt Chemnitz
An der Mauer 1
09111 Chemnitz
3. Landratsamt Mittelsachsen
Am Schloß 1
09599 Freiberg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Rochlitz betreffen hauptsächlich Entwicklungen in der umliegenden Region, insbesondere in Hartmannsdorf. Hier wird eine 4. Änderung des Flächennutzungsplans für die Gewerbeflächenerweiterung an der Mühlauer Straße durchgeführt, die eine Erweiterung des bestehenden Gewerbe- und Industriegebiets und eine zusätzliche Straßenverbindung zur Leipziger Straße umfasst. Diese Änderung ist notwendig, um die Nachfrage nach erschlossenen Gewerbegrundstücken zu befriedigen und erfolgt in Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.