Rockenhausen ist eine Stadt im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Donnersbergkreis
Einwohner
5315 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67806
Vorwahl
06361
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
AnderLinde, Buchwaldhof, Hintersteinerhof, Inkeltalerhof, Lindenhof, Römerhof, Wittgemark, AnderLinde, Buchwaldhof, Hintersteinerhof, Inkeltalerhof, Lindenhof, Römerhof, Wittgemark
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rockenhausen
Hauptstraße 1
67806 Rockenhausen
2. Ordnungsamt Rockenhausen
Hauptstraße 1
67806 Rockenhausen
3. Bürgeramt Rockenhausen
Hauptstraße 1
67806 Rockenhausen
Gemeinde Rockenhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Ortsgemeinde Winnweiler hat am 14.10.2021 beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplan „Flurstraße“ aus dem Jahr 2006 im Ortsteil Potzbach aufzuheben, um auf den ungenutzten Flächen neue Baugrundstücke und Flächen zur Verfügung zu stellen. Der Entwurf der Flächennutzungsplanung weist das Gebiet als geplante Mischbaufläche aus. Aktuell wird die 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans für die Verbandsgemeinde Winnweiler durchgeführt.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung