Mit fast 7000 Einwohnern ist sie die größte Kommune des Landkreises
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Südwestpfalz
Einwohner
6703 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66976
Vorwahl
06331
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Apostelmhle, AufderHeide, Horbergsiedlung, Imsbachermhle, Apostelmühle, AufderHeide, Horbergsiedlung, Imsbachermühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rodalben
Hauptstraße 20
66976 Rodalben
2. Ordnungsamt Rodalben
Hauptstraße 20
66976 Rodalben
3. Bürgeramt Rodalben
Hauptstraße 20
66976 Rodalben
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Rodalben in den bereitgestellten Quellen. Die Informationen beziehen sich hauptsächlich auf allgemeine Informationen über die Verbandsgemeinde Rodalben und andere Themen wie Geschwindigkeitsüberwachung oder allgemeine Verwaltungsangelegenheiten.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.