Rodenberg ist eine Stadt im Osten des Landkreises Schaumburg in Niedersachsen und gehört zur Samtgemeinde Rodenberg, deren Verwaltungssitz sie ist.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Schaumburg                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
6502 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
31552                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
05723                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadt Rodenberg, Am Markt 1, 31867 Rodenberg  
2. Ordnungsamt Rodenberg, Am Markt 1, 31867 Rodenberg  
3. Bürgerbüro Rodenberg, Am Markt 1, 31867 Rodenberg
                        
                        
                            
                                Gemeinde Rodenberg – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die Samtgemeinde Rodenberg plant die 54. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan Nr. 9 „Am alten Bahnhof“ zu schaffen. Dieser Bebauungsplan zielt auf die Errichtung einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Messenkamp ab. Die Änderung umfasst die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches und die Standortprüfung alternativer Flächen.
Zusätzlich gibt es Kontroversen um den Bebauungsplan Nr. 60 in Rodenberg, der die Entwicklung eines soziokulturellen Zentrums mit Wohnungen, einem Restaurant, einem multifunktionalen Saal und Tagespflegeplätzen vorsieht. Bürgerinitiativen kritisieren die Höhe des geplanten Gebäudes, die Bebauungsdichte und die mangelnde Berücksichtigung von Bedenken der Anwohner.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
                            
                                Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
 
                         
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
                            
                                Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.