Rodenberg ist eine Stadt im Osten des Landkreises Schaumburg in Niedersachsen und gehört zur Samtgemeinde Rodenberg, deren Verwaltungssitz sie ist.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Schaumburg
Einwohner
6502 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31552
Vorwahl
05723
Adresse der Stadtverwaltung
Adressen:
1. Stadt Rodenberg, Am Markt 1, 31867 Rodenberg
2. Ordnungsamt Rodenberg, Am Markt 1, 31867 Rodenberg
3. Bürgerbüro Rodenberg, Am Markt 1, 31867 Rodenberg
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30
Dienstag: 08:00 - 15:30
Mittwoch: 08:00 - 15:30
Donnerstag: 08:00 - 15:30
Freitag: 08:00 - 13:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Samtgemeinde Rodenberg plant die 54. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan Nr. 9 „Am alten Bahnhof“ zu schaffen. Dieser Bebauungsplan zielt auf die Errichtung einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Messenkamp ab. Die Änderung umfasst die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches und die Standortprüfung alternativer Flächen.
Zusätzlich gibt es Kontroversen um den Bebauungsplan Nr. 60 in Rodenberg, der die Entwicklung eines soziokulturellen Zentrums mit Wohnungen, einem Restaurant, einem multifunktionalen Saal und Tagespflegeplätzen vorsieht. Bürgerinitiativen kritisieren die Höhe des geplanten Gebäudes, die Bebauungsdichte und die mangelnde Berücksichtigung von Bedenken der Anwohner.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung