Die landwirtschaftlich geprägte Gemeinde ist unterteilt in die drei Bauerschaften mit Namen Obere, Mittlere und Untere Bauerschaft (abgekürzt als o. B., m.B. und u.B.). April 1969 entstand aus den drei politischen Gemeinden Rodewalds die Einheitsgemeinde Rodewald
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Nienburg/Weser
Einwohner
2571 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31637
Vorwahl
05074
Adresse der Verbandsverwaltung
Ortsteile
Haidmhle, Neudorf, Paschenburg, Zingel, Haidmühle, Neudorf, Paschenburg, Zingel
Adressen:
1. Gemeinde Rodewald
Am Markt 1
31552 Rodewald
2. Landkreis Nienburg/Weser
Wiesenstraße 30
31582 Nienburg
3. Einwohnermeldeamt Rodewald
Am Markt 1
31552 Rodewald
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.