Rodewald ist eine Gemeinde in der Samtgemeinde Steimbke im Landkreis Nienburg/Weser in Niedersachsen. und u.B.). Am 1
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Nienburg/Weser                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
2571 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
31637                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
05074                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Haidmhle, Neudorf, Paschenburg, Zingel, Haidmühle, Neudorf, Paschenburg, Zingel                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Rodewald  
   Am Markt 1  
   31552 Rodewald  
2. Landkreis Nienburg/Weser  
   Wiesenstraße 30  
   31582 Nienburg  
3. Einwohnermeldeamt Rodewald  
   Am Markt 1  
   31552 Rodewald  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Rodewald – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
 
                         
                        
                            Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.