April 1969 entstand aus den drei politischen Gemeinden Rodewalds die Einheitsgemeinde Rodewald. Rodewald ist eine Gemeinde in der Samtgemeinde Steimbke im Landkreis Nienburg/Weser in Niedersachsen. April 1969 entstand aus den drei politischen Gemeinden Rodewalds die Einheitsgemeinde Rodewald
Bundesland
Landkreis
Nienburg/Weser
Einwohner
2571 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31637
Vorwahl
05074
Adresse der Verbandsverwaltung
Ortsteile
Haidmhle, Neudorf, Paschenburg, Zingel, Haidmühle, Neudorf, Paschenburg, Zingel
Adressen:
1. Gemeinde Rodewald
Am Markt 1
31552 Rodewald
2. Landkreis Nienburg/Weser
Wiesenstraße 30
31582 Nienburg
3. Einwohnermeldeamt Rodewald
Am Markt 1
31552 Rodewald
Gemeinde Rodewald – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.