Rodewisch ist eine Kleinstadt im Vogtlandkreis in Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Vogtlandkreis
Einwohner
6260 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
08228
Vorwahl
03744
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rodewisch
Markt 1
08228 Rodewisch
2. Ordnungsamt Rodewisch
Markt 1
08228 Rodewisch
3. Bauamt Rodewisch
Markt 1
08228 Rodewisch
Gemeinde Rodewisch – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat von Rodewisch hat im Juli 2022 einen Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Lengenfelder Straße“ gefasst, um den bestehenden Lidl-Markt zu erweitern, nachdem formalen Gründen die Arbeiten bisher nicht beginnen konnten.
- Aktuell laufen Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 40 „Wohngebiet Bahnhofstraße III“ und den Bebauungsplan Nr. 38 „Sondergebiet Einzelhandel Lengenfelder Straße“ im beschleunigten Verfahren.
- Es gibt auch laufende Änderungen zu bestehenden Bebauungsplänen, wie die 4. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 04 „Gewerbepark Göltzschtal“ und die 4. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 03 „Wohngebiet Obergöltzsch/Rützengrüner Straße“.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.