Rohr ist eine Gemeinde im Landkreis Schmalkalden-Meiningen in Thüringen
Bundesland
Landkreis
Schmalkalden-Meiningen
Einwohner
951 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
98530
Vorwahl
036844
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Aßlschwang, Christenmhle, Dechendorf, Gaulnhofen, Graben, Högetsing, Kiefermhle, Leuzdorf, Mordberg, Obereulenbach, Oberrohr, Prnst, Richthof, Rohr, See, Straßenhaus, Waselsdorf, Aßlschwang, Christenmühle, Dechendorf, Gaulnhofen, Graben, Högetsing, Kiefermühle, Leuzdorf, Mordberg, Obereulenbach, Oberrohr, Prünst, Richthof, See, Straßenhaus, Waselsdorf
Adressen:
1. Wasserwirtschaftsamt München, Widenmayerstraße 16, 80538 München
2. Landesamt für Umwelt, Abteilung Wasserwirtschaft, Am Schillingshof 20, 86161 Augsburg
3. Stadtentwässerung Dresden, Wilsdruffer Straße 2, 01067 Dresden
Gemeinde Rohr – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.