Rohr ist eine Gemeinde im Landkreis Schmalkalden-Meiningen in Thüringen
Bundesland
Thüringen
Landkreis
Schmalkalden-Meiningen
Einwohner
951 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
98530
Vorwahl
036844
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Aßlschwang, Christenmhle, Dechendorf, Gaulnhofen, Graben, Högetsing, Kiefermhle, Leuzdorf, Mordberg, Obereulenbach, Oberrohr, Prnst, Richthof, Rohr, See, Straßenhaus, Waselsdorf, Aßlschwang, Christenmühle, Dechendorf, Gaulnhofen, Graben, Högetsing, Kiefermühle, Leuzdorf, Mordberg, Obereulenbach, Oberrohr, Prünst, Richthof, See, Straßenhaus, Waselsdorf
Adressen:
1. Wasserwirtschaftsamt München, Widenmayerstraße 16, 80538 München
2. Landesamt für Umwelt, Abteilung Wasserwirtschaft, Am Schillingshof 20, 86161 Augsburg
3. Stadtentwässerung Dresden, Wilsdruffer Straße 2, 01067 Dresden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:00
Dienstag: 08:00 - 16:00
Mittwoch: 08:00 - 16:00
Donnerstag: 08:00 - 16:00
Freitag: 08:00 - 14:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.