Rohr ist eine Gemeinde im Landkreis Schmalkalden-Meiningen in Thüringen
Bundesland
Landkreis
Schmalkalden-Meiningen
Einwohner
951 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
98530
Vorwahl
036844
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Aßlschwang, Christenmhle, Dechendorf, Gaulnhofen, Graben, Högetsing, Kiefermhle, Leuzdorf, Mordberg, Obereulenbach, Oberrohr, Prnst, Richthof, Rohr, See, Straßenhaus, Waselsdorf, Aßlschwang, Christenmühle, Dechendorf, Gaulnhofen, Graben, Högetsing, Kiefermühle, Leuzdorf, Mordberg, Obereulenbach, Oberrohr, Prünst, Richthof, See, Straßenhaus, Waselsdorf
Adressen:
1. Wasserwirtschaftsamt München, Widenmayerstraße 16, 80538 München
2. Landesamt für Umwelt, Abteilung Wasserwirtschaft, Am Schillingshof 20, 86161 Augsburg
3. Stadtentwässerung Dresden, Wilsdruffer Straße 2, 01067 Dresden
Gemeinde Rohr – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.