Rommerskirchen ist eine Gemeinde im Rhein-Kreis Neuss im Südwesten Nordrhein-Westfalens.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Kreis Neuss
Einwohner
13.377 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
41569
Vorwahlen
02183, 02182
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eckum, Gill, Vanikum, Eckum, Gill, Nettesheim-Butzheim, Vanikum
Adressen:
1. Gemeinde Rommerskirchen
Hauptstraße 2
41569 Rommerskirchen
2. Bürgeramt Rommerskirchen
Hauptstraße 2
41569 Rommerskirchen
3. Ordnungsamt Rommerskirchen
Hauptstraße 2
41569 Rommerskirchen
Gemeinde Rommerskirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Rommerskirchen ist der Bebauungsplan für das Neubaugebiet Giller Höfe im März 2024 in Kraft getreten. Dieses 6,5 Hektar große Gebiet zwischen Giller- und Bergheimer Straße soll rund 220 Wohneinheiten umfassen, davon 30 Prozent für den öffentlich geförderten Wohnungsbau. Die Vermarktung der Baugrundstücke hat im September 2024 begonnen, und der Baubeginn zur Erschließung ist für Februar/März 2025 geplant.
Zusätzlich gibt es Pläne für den Kraftpark Rommerskirchen, ein 34 Hektar großes Innovations- und Gewerbegebiet in der Nähe des Kraftwerks Neurath, das bisher als Erweiterungsgebiet für das Braunkohlekraftwerk gedacht war. Hier soll der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan erstellt werden, um neue Unternehmen anzusiedeln.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.