Rommerskirchen ist eine Gemeinde im Rhein-Kreis Neuss im Südwesten Nordrhein-Westfalens.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Kreis Neuss
Einwohner
13.377 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
41569
Vorwahlen
02183, 02182
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eckum, Gill, Vanikum, Eckum, Gill, Nettesheim-Butzheim, Vanikum
Adressen:
1. Gemeinde Rommerskirchen
Hauptstraße 2
41569 Rommerskirchen
2. Bürgeramt Rommerskirchen
Hauptstraße 2
41569 Rommerskirchen
3. Ordnungsamt Rommerskirchen
Hauptstraße 2
41569 Rommerskirchen
Gemeinde Rommerskirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Rommerskirchen ist der Bebauungsplan für das Neubaugebiet Giller Höfe im März 2024 in Kraft getreten. Dieses 6,5 Hektar große Gebiet zwischen Giller- und Bergheimer Straße soll rund 220 Wohneinheiten umfassen, davon 30 Prozent für den öffentlich geförderten Wohnungsbau. Die Vermarktung der Baugrundstücke hat im September 2024 begonnen, und der Baubeginn zur Erschließung ist für Februar/März 2025 geplant.
Zusätzlich gibt es Pläne für den Kraftpark Rommerskirchen, ein 34 Hektar großes Innovations- und Gewerbegebiet in der Nähe des Kraftwerks Neurath, das bisher als Erweiterungsgebiet für das Braunkohlekraftwerk gedacht war. Hier soll der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan erstellt werden, um neue Unternehmen anzusiedeln.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.