Ronnenberg ist eine Stadt und selbständige Gemeinde in der Region Hannover, Niedersachsen, die zum Calenberger Land zählt.
Bundesland
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
24.239 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
30952
Vorwahlen
0511, 05109, 05108
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
BettenserGarten, Kckenmhle, BettenserGarten, Kückenmühle
Adressen:
1. Stadt Ronnenberg
Am Markt 1
30952 Ronnenberg
2. Bürgeramt Ronnenberg
Am Markt 1
30952 Ronnenberg
3. Ordnungsamt Ronnenberg
Am Markt 1
30952 Ronnenberg
Gemeinde Ronnenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Ronnenberg startet die Bauleitplanung für das neue Humboldtquartier in Weetzen, wo auf einem 3,8 ha großen Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik eine Wohnsiedlung für über 400 Menschen entstehen soll. Das Projekt umfasst Einfamilienhäuser und Geschosswohnungsbau, sowie Erholungsflächen und private Gärten. Der Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren wurde am 31. Mai gefasst, und das Verfahren könnte Mitte 2024 abgeschlossen sein. Die ersten Häuser sollen im darauffolgenden Jahr bezogen werden können.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.