Rosa ist eine Gemeinde im Landkreis Schmalkalden-Meiningen in Thüringen
Bundesland
Landkreis
Schmalkalden-Meiningen
Einwohner
693 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
98590
Vorwahl
036968
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Adressen:
1. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 90461 Nürnberg, Germany
2. Stadtverwaltung Berlin, 10115 Berlin, Germany
3. Landratsamt München, 80333 München, Germany
Gemeinde Rosa – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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Der Bebauungsplan Nr. 43/08 für die Wohnbebauung an der Rosa-Luxemburg-Straße in Strausberg betrifft die bauliche Entwicklung eines ca. 1,3 ha großen Gebiets am nördlichen Rand eines Wohngebietes. Die Planung umfasst die Flurstücke 49-57 und Teile von 25, 48 und 58/8, mit dem Ziel, einen kleinen aber hochwertigen Wohnstandort zu schaffen. Die Fläche ist bereits erschlossen und liegt in der Nähe von Verkehrsanbindungen wie der Garzauer Straße und der Rosa-Luxemburg-Straße. Der Plan berücksichtigt städtebauliche, verkehrliche und technische Aspekte sowie den Schutz von Natur und Landschaft.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.