Erfüllende Gemeinde für Rosa ist die Gemeinde Breitungen/Werra
Bundesland
Landkreis
Schmalkalden-Meiningen
Einwohner
693 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
98590
Vorwahl
036968
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Adressen:
1. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 90461 Nürnberg, Germany
2. Stadtverwaltung Berlin, 10115 Berlin, Germany
3. Landratsamt München, 80333 München, Germany
Gemeinde Rosa – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Bebauungsplan Nr. 43/08 für die Wohnbebauung an der Rosa-Luxemburg-Straße in Strausberg betrifft die bauliche Entwicklung eines ca. 1,3 ha großen Gebiets am nördlichen Rand eines Wohngebietes. Die Planung umfasst die Flurstücke 49-57 und Teile von 25, 48 und 58/8, mit dem Ziel, einen kleinen aber hochwertigen Wohnstandort zu schaffen. Die Fläche ist bereits erschlossen und liegt in der Nähe von Verkehrsanbindungen wie der Garzauer Straße und der Rosa-Luxemburg-Straße. Der Plan berücksichtigt städtebauliche, verkehrliche und technische Aspekte sowie den Schutz von Natur und Landschaft.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.