Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Rosdorf

Rosdorf ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Göttingen in Niedersachsen.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Einwohner
11.941 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
37124, 37127
Vorwahlen
05509, 0551, 05502, 05504, 05545
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AmWartberge, Karlshof, Olenhusen, AmWartberge, Karlshof, Olenhusen
Adressen:
1. Gemeinde Rosdorf
Hauptstraße 1
37124 Rosdorf

2. Landkreis Göttingen
Bahnhofstraße 1
37073 Göttingen

3. Agentur für Arbeit Göttingen
Bismarckstraße 1
37073 Göttingen
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00 Dienstag: 08:30 - 12:00 Mittwoch: 08:30 - 12:00 Donnerstag: 08:30 - 12:00 Freitag: 08:30 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
In Rosdorf gibt es aktuell die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 071a „Hagenbreite Südost/Bahnhofstraße 4-6a“. Es findet eine Abwägung über eingegangene Stellungnahmen statt.

FAQ

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.