Roth (früher Roth am Sand und Roth bei Nürnberg) ist die Kreisstadt des mittelfränkischen Landkreises Roth
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
25.165 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91154
Vorwahl
09171
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Asbach, Aurau, Belmbrach, Bernlohe, Bohnberg, Hämmerholz, Hebresmhle, Hohensayn, Kobscheid, Kohlrich, Meckenlohe, ObereGlasschleife, Oberheckenhofen, Obersteinbach, Pfaffenhofen, Reupers, Rothaurach, Schlade, Unterheckenhofen, Asbach, Aurau, Belmbrach, Bernlohe, Bohnberg, Hämmerholz, Hebresmühle, Hohensayn, Kobscheid, Kohlrich, Meckenlohe, ObereGlasschleife, Oberheckenhofen, Obersteinbach, Pfaffenhofen, Reupers, Rothaurach, Schlade, Unterheckenhofen
Adressen:
1. Stadt Roth, Rathausplatz 1, 91154 Roth
2. Landratsamt Roth, Bahnhofstraße 10, 91154 Roth
3. Finanzamt Schwabach, Bismarckstraße 4, 91126 Schwabach (zuständig für Roth)
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Freitag: 09:00 - 13:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Roth hat den Vorentwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 92 „Westring-West“ gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen. Das Plangebiet umfasst etwa 11,5 Hektar und soll als Mischgebiet mit verdichteten Wohnformen, Arbeits- und Einkaufsmöglichkeiten entwickelt werden, einschließlich Grün- und Erholungsflächen. Es sollen Wohnungen für etwa 600 bis 850 Einwohner geschaffen werden, wobei mindestens 30 % der Wohnbaufläche nach den Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus errichtet werden sollen.
Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs fand vom 11. Dezember 2024 bis 13. Januar 2025 statt. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und anerkannten Umweltverbände.
Zusätzlich plant die Stadt Roth weitere Großprojekte, darunter den Abriss der Leoni-Industriebrache, den Neubau eines Kinderhortes und die Erweiterung der Zentralkläranlage.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.