Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Roth

Roth (früher Roth am Sand und Roth bei Nürnberg) ist die Kreisstadt des mittelfränkischen Landkreises Roth
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
25.165 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91154
Vorwahl
09171
Adresse der Stadtverwaltung
Kirchplatz 4, 91154 Roth
Kirchplatz 4, 91154 Roth 56368 Bayern DE
Website
Ortsteile
Asbach, Aurau, Belmbrach, Bernlohe, Bohnberg, Hämmerholz, Hebresmhle, Hohensayn, Kobscheid, Kohlrich, Meckenlohe, ObereGlasschleife, Oberheckenhofen, Obersteinbach, Pfaffenhofen, Reupers, Rothaurach, Schlade, Unterheckenhofen, Asbach, Aurau, Belmbrach, Bernlohe, Bohnberg, Hämmerholz, Hebresmühle, Hohensayn, Kobscheid, Kohlrich, Meckenlohe, ObereGlasschleife, Oberheckenhofen, Obersteinbach, Pfaffenhofen, Reupers, Rothaurach, Schlade, Unterheckenhofen
Adressen:
1. Stadt Roth, Rathausplatz 1, 91154 Roth
2. Landratsamt Roth, Bahnhofstraße 10, 91154 Roth
3. Finanzamt Schwabach, Bismarckstraße 4, 91126 Schwabach (zuständig für Roth)
Gemeinde Roth – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30
  • Freitag: 09:00 - 13:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Roth hat den Vorentwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 92 „Westring-West“ gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen. Das Plangebiet umfasst etwa 11,5 Hektar und soll als Mischgebiet mit verdichteten Wohnformen, Arbeits- und Einkaufsmöglichkeiten entwickelt werden, einschließlich Grün- und Erholungsflächen. Es sollen Wohnungen für etwa 600 bis 850 Einwohner geschaffen werden, wobei mindestens 30 % der Wohnbaufläche nach den Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus errichtet werden sollen.

Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs fand vom 11. Dezember 2024 bis 13. Januar 2025 statt. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und anerkannten Umweltverbände.

Zusätzlich plant die Stadt Roth weitere Großprojekte, darunter den Abriss der Leoni-Industriebrache, den Neubau eines Kinderhortes und die Erweiterung der Zentralkläranlage.

FAQ

Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?

Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:

  1. Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
  2. Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
  3. Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
  4. Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
  5. Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.

Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.