Rottenbuch ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Rottenbuch.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
1809 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82401
Vorwahl
08867
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Achen, Ammerthal, Berg, Engle, Hochkreit, Kreit, Kreitfilz, Krummengraben, Moos, ™lberg, Reiswies, Ristle, Rochusthal, Rudersau, Schleifmhle, Schmauzenberg, Schönberg, Schönegg, Schwaig, Schweinberg, Solder, Voglherd, Weihanger, Achen, Ammerthal, Berg, Engle, Hochkreit, Kreit, Kreitfilz, Krummengraben, Moos, Ölberg, Reiswies, Ristle, Rochusthal, Rudersau, Schleifmühle, Schmauzenberg, Schönberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rottenbuch, Hauptstraße 1, 82401 Rottenbuch
2. Standesamt Rottenbuch, Hauptstraße 1, 82401 Rottenbuch
3. Finanzamt Weilheim, Schongauer Straße 6, 82362 Weilheim in Oberbayern
Gemeinde Rottenbuch – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.