Rottendorf ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Würzburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
5380 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97228
Vorwahl
09302
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Badhaus, Berghof, Gösselsdorf, Grimmerthal, Hohersdorf, Inzendorf, Littenhof, Rödlmhle, Rothof, Rottendorf, Scharlmhle, Wöllriederhof, Wolfsbach, Zißlmhle, Badhaus, Berghof, Gösselsdorf, Grimmerthal, Hohersdorf, Inzendorf, Littenhof, Rödlmühle, Rothof, Scharlmühle, Wöllriederhof, Wolfsbach, Zißlmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rottendorf
Hauptstraße 1
97228 Rottendorf
2. Ordnungsamt Rottendorf
Hauptstraße 1
97228 Rottendorf
3. Finanzamt Würzburg
Am Stadtgraben 1
97082 Würzburg
Gemeinde Rottendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 07:15 - 16:00
- Dienstag: 07:15 - 16:00
- Mittwoch: 07:15 - 16:00
- Donnerstag: 07:15 - 16:00
- Freitag: 07:15 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.