Rotthalmünster ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Passau und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Rotthalmünster.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
5034 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94094
Vorwahl
08533
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Aicha, Allertsöd, Altschörg, Andriching, Asenbauer, Asperl, Auggenthal, Auretsdobl, Beham, Berating, Bergham, Berghausen, Biberg, Biermaier, Bründlleithen, Buch, Bucklmühle, Bullarn, DantlaHart, Deisböck, Denk, Dobl, Dreiblbauer, Driehäupl, Eggenberg, Engertsöd, Enichl, Enzing, Faltlleithen, Fetzenöd, Forstberg, Forstlehn, Forstner, Frauenmühle, Frauenöd, GimplaufderStadlöd, Götting, Gottschall, Halmstein, Harham
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rotthalmünster, Hauptstraße 1, 94094 Rotthalmünster
2. Standesamt Rotthalmünster, Hauptstraße 1, 94094 Rotthalmünster
3. Ordnungsamt Rotthalmünster, Hauptstraße 1, 94094 Rotthalmünster
Gemeinde Rotthalmünster – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.