Rotthalmünster ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Passau und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Rotthalmünster.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
5034 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94094
Vorwahl
08533
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Aicha, Allertsöd, Altschörg, Andriching, Asenbauer, Asperl, Auggenthal, Auretsdobl, Beham, Berating, Bergham, Berghausen, Biberg, Biermaier, Bründlleithen, Buch, Bucklmühle, Bullarn, DantlaHart, Deisböck, Denk, Dobl, Dreiblbauer, Driehäupl, Eggenberg, Engertsöd, Enichl, Enzing, Faltlleithen, Fetzenöd, Forstberg, Forstlehn, Forstner, Frauenmühle, Frauenöd, GimplaufderStadlöd, Götting, Gottschall, Halmstein, Harham
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rotthalmünster, Hauptstraße 1, 94094 Rotthalmünster
2. Standesamt Rotthalmünster, Hauptstraße 1, 94094 Rotthalmünster
3. Ordnungsamt Rotthalmünster, Hauptstraße 1, 94094 Rotthalmünster
Gemeinde Rotthalmünster – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.