Roßtal (umgangssprachlich: „Roschdəl“) ist ein Markt im mittelfränkischen Landkreis Fürth.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
10.070 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
90574
Vorwahl
09127
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Kastenreuth, Ödenreuth, Stöckach, Trettendorf, Weitersdorf, Wimpashof
Adressen:
1. Gemeinde Roßtal
Hauptstraße 1
90574 Roßtal
2. Ordnungsamt Roßtal
Hauptstraße 1
90574 Roßtal
3. Finanzamt Ansbach
Bismarckstraße 1
91522 Ansbach
Gemeinde Roßtal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Marktgemeinderat von Roßtal hat beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich der „Sportmeile Roßtal“ zu ändern. Dies beinhaltet die Umgliederung von bisherigen Sonderbauflächen, Gemeinbedarfsflächen und öffentlichen Grünflächen zu Sonderbauflächen für sportliche Zwecke. Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans wurde gebilligt und liegt vom 31.01.2024 bis 01.03.2024 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Zusätzlich wurde der Bebauungsplan Nr. 69 „Weinleite“ mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht im Regelverfahren beschlossen, um neuen Wohnraum im Norden des Hauptortes zu schaffen. Dies ist notwendig, da die bestehenden Wohnbauflächen keine zusätzlichen Baulandmöglichkeiten bieten und das Gebiet hauptsächlich im Außenbereich liegt, wo Wohnbebauung derzeit nicht zulässig ist.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.